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Was ist die Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)?

Die Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) ist eine wiederkehrende öffentlich-rechtliche Abgabe des Bundes und tritt als finanzielle Leistung an die Stelle einer nicht erbringbaren Naturallast (Militär- oder Zivildienst).

Die Wehrpflichtersatzabgabe hat primär keinen fiskalischen Zweck, sondern vielmehr den staatspolitischen Zweck der Durchsetzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht. Die Bemessung erfolgt denn auch nicht nach einem progressiven, sondern nach einem proportionalen Satz. Der Ertrag fliesst, nach Abzug der Bezugsprovision der Kantone von 20%, ohne Zweckbindung in die allgemeine Bundeskasse.

Wer bezahlt die Wehrpflichtersatzabgabe?

Ersatzpflichtig sind gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe die Wehrpflichtigen mit Wohnsitz im In- oder Ausland, die im Ersatzjahr, das dem Kalenderjahr entspricht

  • während mehr als 6 Monaten weder in einer Formation der Armee eingeteilt noch der Zivildienstpflicht unterstellt sind (Militärdienstuntaugliche, aus der Armee ausgeschlossene oder nicht rekrutierte);
  • als Dienstpflichtige ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten.

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