Wehrsport
Sie möchten ein Gesuch um Beiträge aus dem Lotteriefonds an Wehrsport- oder Schiessanlässe einreichen. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch jeweils nach der Durchführung der Veranstaltungen und spätestens am 30. November des betreffenden Jahres eingereicht sein muss.
Hier finden Sie das Gesuch um Ausrichtung eines Beitrages zu Gunsten Wehrsport.
Anschaffung Sportgeräte (für Wehrsport)
Sie möchten ein Gesuch um Beiträge aus dem Lotteriefonds an einen Kauf eines Sportgerätes für die Ausbildung im Wehrsport einreichen. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch spätestens am 28. Februar des Folgejahres eingereicht sein muss. Die Beurteilung des Gesuchs liegt bei der Begutachtungskommission Schiesswesen und wird jeweils einmal im Jahr (Frühjahr) vorgenommen.
Hier finden Sie das Gesuch um Ausrichtung eines Beitrages an den Kauf von Sportgeräten.
Um- und Neubauten von Schiessanlagen
Sie möchten ein Gesuch um Beiträge aus dem Lotteriefonds an Investitionen in eine Schiessanlage einreichen. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch spätestens am 28. Februar des Folgejahres eingereicht sein muss. Die Beurteilung des Gesuchs liegt bei der Begutachtungskommission Schiesswesen und wird jeweils einmal im Jahr (Frühjahr) vorgenommen.
Hier finden Sie das Gesuch um Ausrichtung eines Beitrages an Um- und Neubauten von Schiessanlagen.