Militär

Neuerungen Zivilschutz
(ab Kalenderjahr 2021)

Informationen an die Schutzdienstpflichtigen

Beginn und Ende der Ersatzpflicht

Ereignis

erstes Ersatzjahr

Ende

Rekrutierung vor dem 01.01.2020
(Entscheid: Schutzdiensttauglich)

Jahr nach der Rekrutierung, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres

nach 11 Ersatzabgaben

Rekrutierung ab 01.01.2020
(Entscheid: Schutzdiensttauglich)

Folgejahr des Beginnes der Zivilschutz-Grundausbildung, frühestens im Jahr der Vollendung des 19. Altersjahres, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres

nach 11 Ersatzabgaben

RS-Abbruch
(Entscheid: Schutzdiensttauglich vor dem 01.01.2020)

Jahr des Entscheides der Schutzdiensttauglichkeit, frühestens im Jahr nach der erstmaligen Rekrutierung, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres

nach 11 Ersatzabgaben

RS-Abbruch
(Entscheid: Schutzdiensttauglich ab dem 01.01.2020)

Folgejahr des Beginnes der Zivilschutz-Grundausbildung, frühestens im Jahr der Vollendung des 19. Altersjahres, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres

nach 11 Ersatzabgaben

Der Jahrgang 1998 beginnt die Ersatzpflicht nicht vor dem Jahr 2018.

Die Jahrgänge vor 1998 beginnen in deren 20. Altersjahr, wobei es bei den Jahrgängen 1994 bis 1997 ab dem Kalenderjahr 2018 aufgrund oben erwähnten Ereignissen zu Veranlagungslücken kommen kann. Die im alten Recht bezahlten Ersatzabgaben werden an die 11 Soll-Ersatzabgaben angerechnet, so dass diese Ersatzpflichtigen entsprechend früher fertig sind.

Anrechnung von Schutzdienstleistungen

Schutzdienstleistenden wird die nach dem Gesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe berechnete Ersatzabgabe, die nach Artikel 41 des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes vom 20. Dezember 2019 besoldet sind, um 4 Prozent ermässigt. Überträge von mehr als 25 besoldeten Diensttagen aus den Vorjahren werden ebenfalls berücksichtigt. Mehr als 25 geleistete Schutzdiensttage im Kalenderjahr 2020 werden erstmals auf das Ersatzjahr 2021 übertragen.

Den kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe werden die Schutzdiensttage gemeldet. Allerdings kann es vorkommen, dass nicht alle Tage gemeldet werden. Die Ersatzbehörden sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Wurden bei der Veranlagung der Wehrpflichtersatzabgabe nicht alle im Ersatzjahr geleisteten Schutzdiensttage sowie eventuelle Überträge aus den Vorjahren berücksichtigt, bitten wir Sie, innert 30 Tagen Ihr Zivilschutzdienstbüchlein mit einem entsprechenden Hinweis Ihrer kantonalen Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe einzusenden.

Rückerstattung von Schutzdiensttagen

Höhe der Rückerstattung
Ab dem 01.01.2021 werden erstmals Schutzdiensttage, welche nach der Ersatzpflicht und ab dem 01.01.2021 geleistet wurden, anteilsmässig zurückerstattet. Der Rückerstattungsbetrag pro geleistetem Schutzdiensttag beträgt genau so viel, als hätte der Schutzdienstpflichtige diesen Tag während seiner Ersatzpflichtdauer geleistet, jedoch nicht auf ein spezielles Ersatzjahr bezogen, sondern auf den Durchschnitt aller 11 Ersatzjahre.

Höhe der Rückerstattung (Berechnungsbeispiel)
Pro Schutzdiensttag ermässigt sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4%. Für eine vollständige Ermässigung der Wehrpflichtersatzabgabe braucht also der Schutzdiensttaugliche deren 25 Tage pro Jahr. Das bedeutet, bei 275 geleisteten Schutzdiensttagen erhält der Schutzdienstpflichtige die komplette Ermässigung für die 11 Ersatzjahre.

Total bezahlte Wehrpflichtersatzabgabe für die Ersatzjahre 2011 bis 2021:       CHF 16'500.00    (nach Abzug von 116 geleisteten Schutzdiensttagen)
(Die Zahlen im Berechnungsbeispiel wurden willkürlich eingesetzt)

Zur vollständigen Ermässigung bei 275 Schutzdiensttagen fehlen also 159 Schutzdiensttage (275 minus 116).

Rückerstattung pro zusätzlich geleisteten Schutzdiensttag nach der Ersatzpflicht: CHF 16'500.00 / 159 = CHF 103.75


Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein

  • Sie sind höherer Unteroffizier oder Offizier beim Zivilschutz oder Ihre Dienstzeit wurde nach Artikel 99, Absatz 3 BZG verlängert.
  • Sie haben ab dem 01.01.2021 bis zu Ihrer ordentlichen Entlassung im Rahmen Ihrer Schutzdienstpflicht Zivilschutztage geleistet. Die Tage müssen nach Ihrer Ersatzpflicht geleistet worden sein. 

Wann kann der Anspruch geltend gemacht werden?
Nach Beendigung der ordentlichen Schutzdienstpflicht kann ein Antrag auf anteilsmässige Rückerstattung bei der Wehrpflichtersatzbehörde Ihres Wohnortkantons eingereicht werden.

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Murmattweg 8

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