Informationen an die Schutzdienstpflichtigen
Beginn und Ende der Ersatzpflicht
Ereignis
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erstes Ersatzjahr
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Ende
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Rekrutierung vor dem 01.01.2020
(Entscheid: Schutzdiensttauglich)
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Jahr nach der Rekrutierung, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres
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nach 11 Ersatzabgaben
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Rekrutierung ab 01.01.2020
(Entscheid: Schutzdiensttauglich)
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Folgejahr des Beginnes der Zivilschutz-Grundausbildung, frühestens im Jahr der Vollendung des 19. Altersjahres, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres
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nach 11 Ersatzabgaben
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RS-Abbruch
(Entscheid: Schutzdiensttauglich vor dem 01.01.2020)
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Jahr des Entscheides der Schutzdiensttauglichkeit, frühestens im Jahr nach der erstmaligen Rekrutierung, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres
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nach 11 Ersatzabgaben
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RS-Abbruch
(Entscheid: Schutzdiensttauglich ab dem 01.01.2020)
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Folgejahr des Beginnes der Zivilschutz-Grundausbildung, frühestens im Jahr der Vollendung des 19. Altersjahres, spätestens im Jahr der Vollendung des 25.Altersjahres
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nach 11 Ersatzabgaben
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Der Jahrgang 1998 beginnt die Ersatzpflicht nicht vor dem Jahr 2018.
Die Jahrgänge vor 1998 beginnen in deren 20. Altersjahr, wobei es bei den Jahrgängen 1994 bis 1997 ab dem Kalenderjahr 2018 aufgrund oben erwähnten Ereignissen zu Veranlagungslücken kommen kann. Die im alten Recht bezahlten Ersatzabgaben werden an die 11 Soll-Ersatzabgaben angerechnet, so dass diese Ersatzpflichtigen entsprechend früher fertig sind.
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Anrechnung von Schutzdienstleistungen
Schutzdienstleistenden wird die nach dem Gesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe berechnete Ersatzabgabe, die nach Artikel 41 des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes vom 20. Dezember 2019 besoldet sind, um 4 Prozent ermässigt. Überträge von mehr als 25 besoldeten Diensttagen aus den Vorjahren werden ebenfalls berücksichtigt. Mehr als 25 geleistete Schutzdiensttage im Kalenderjahr 2020 werden erstmals auf das Ersatzjahr 2021 übertragen.
Den kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe werden die Schutzdiensttage gemeldet. Allerdings kann es vorkommen, dass nicht alle Tage gemeldet werden. Die Ersatzbehörden sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Wurden bei der Veranlagung der Wehrpflichtersatzabgabe nicht alle im Ersatzjahr geleisteten Schutzdiensttage sowie eventuelle Überträge aus den Vorjahren berücksichtigt, bitten wir Sie, innert 30 Tagen Ihr Zivilschutzdienstbüchlein mit einem entsprechenden Hinweis Ihrer kantonalen Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe einzusenden.