Rückerstattung bei Dienstnachholung

Für die Rückerstattung gelten die folgenden Grundsätze:

  • Voraussetzung für die Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgabe ist die Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht.
  • Eine Entlassung altershalber aus der Militärdienstpflicht führt - wenn die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllt ist - nicht zu einer Rückerstattung.
  • Bei verspätet geleisteter RS (RS-Verschiebung) wird die Ersatzabgabe zurückerstattet, sobald die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt ist.

Wie stelle ich ein Rückerstattungsgesuch?

Angehörige der Armee:

  • Das Rückerstattungsgesuch ist in schriftlicher Form an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons zu richten, welcher die Wehrpflichtersatzabgabe bezogen hat (Antragsformular für den Kanton Luzern)
  • Das Militärdienstbüchlein muss im Original an die Wehrpflichtersatzverwaltung geschickt werden.
  • Die Rückerstattung erfolgt mittels Banküberweisung an den Ersatzpflichtigen.
  • Das Rückerstattungsgesuch wird mit einer "Verfügung betreffend Rückerstattung vom Wehrpflichtersatz" verfügt.

Angehörige des Zivildienstes:

  • Das Rückerstattungsgesuch ist in schriftlicher Form an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons zu richten, welcher die Wehrpflichtersatzabgabe bezogen hat (Antragsformular für den Kanton Luzern)
  • Das Regionalzentrum Aarau meldet der Wehrpflichtersatzverwaltung Luzern periodisch diejenigen ZIVI's, welche ihre Gesamtdienstleistungspflicht nach Zivildienstrecht erfüllt haben. Danach wird der ZIVI von der Wehrpflichtersatzverwaltung Luzern automatisch angeschrieben (Regelfall).
  • Entspricht der momentane Wohnsitzkanton des ZIVI's nicht demjenigen, in welchem er die Wehrpflichtersatzabgabe entrichtet hat, so soll er sich mit der Wehrpflichtersatzbehörde in Verbindung setzen, in welcher er die Wehrpflichtersatzabgabe entrichtet hat (Ausnahme).

Angehörige des Zivilschutzes:

Höhe der Rückerstattung
Ab dem 01.01.2021 werden erstmals Schutzdiensttage, welche nach der Ersatzpflicht und ab dem 01.01.2021 geleistet wurden, anteilsmässig zurückerstattet. Der Rückerstattungsbetrag pro geleistetem Schutzdiensttag beträgt genau so viel, als hätte der Schutzdienstpflichtige diesen Tag während seiner Ersatzpflichtdauer geleistet, jedoch nicht auf ein spezielles Ersatzjahr bezogen, sondern auf den Durchschnitt aller 11 Ersatzjahre.

Höhe der Rückerstattung (Berechnungsbeispiel)
Pro Schutzdiensttag ermässigt sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4%. Für eine vollständige Ermässigung der Wehrpflichtersatzabgabe braucht also der Schutzdiensttaugliche deren 25 Tage pro Jahr. Das bedeutet, bei 275 geleisteten Schutzdiensttagen erhält der Schutzdienstpflichtige die komplette Ermässigung für die 11 Ersatzjahre.

Total bezahlte Wehrpflichtersatzabgabe für die Ersatzjahre 2011 bis 2021:       CHF 16'500.00    (nach Abzug von 116 geleisteten Schutzdiensttagen)
(Die Zahlen im Berechnungsbeispiel wurden willkürlich eingesetzt)

Zur vollständigen Ermässigung bei 275 Schutzdiensttagen fehlen also 159 Schutzdiensttage (275 minus 116).

Rückerstattung pro zusätzlich geleisteten Schutzdiensttag nach der Ersatzpflicht: CHF 16'500.00 / 159 = CHF 103.75

Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein

  • Sie sind höherer Unteroffizier oder Offizier beim Zivilschutz oder Ihre Dienstzeit wurde nach Artikel 99, Absatz 3 BZG verlängert.
  • Sie haben ab dem 01.01.2021 bis zu Ihrer ordentlichen Entlassung im Rahmen Ihrer Schutzdienstpflicht Zivilschutztage geleistet. Die Tage müssen nach Ihrer Ersatzpflicht geleistet worden sein. 

Wann kann der Anspruch geltend gemacht werden?
Nach Beendigung der ordentlichen Schutzdienstpflicht kann ein Antrag auf anteilsmässige Rückerstattung bei der Wehrpflichtersatzbehörde Ihres Wohnortkantons eingereicht werden. (Antragsformular für den Kanton Luzern)

Militär
Wehrpflichtersatz

Armee-Ausbildungszentrum

Murmattweg 8

6000 Luzern 30

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041 469 42 99

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