Ablösung des Dienstbüchleins per 1. Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisherige physische Dienstbüchlein (DB) durch das digitale Informationssystem Dienstmanager (DIM) abgelöst.
Aus diesem Grund ist es uns ab dem 31. Mai 2026 nicht mehr möglich, ein Duplikat eines Dienstbüchlein auszustellen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gültige Informationen bis zum 31. Mai 2026
Falls Sie Ihr original Dienstbüchlein nicht mehr finden können, müssen Sie bei uns ein Duplikat bestellen.
Das Dienstbüchlein (DB) gilt als Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht. Das DB wird der betreffenden Person, sobald ihre Militärdienstpflicht feststeht, in einer der folgenden Amtssprachen abgegeben: in Deutsch, Französisch oder Italienisch (Weisungen des Chefs der Armee über die Militärdienstpflicht Art. 9).
Gemäss der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP), Art. 102 Abs. 1 Bst. e kann für die Ausstellung und die Abgabe eines Ersatzes für das verloren gegangene Dienstbüchlein eine vom Aufwand abhängige Gebühr von höchstens 300 Franken erhoben werden. Die Herstellung eines Duplikat-Dienstbüchleins ist grundsätzlich kostenpflichtig, auch wenn das Original später wieder aufgefunden wird (gemäss VMDP Art. 8 Abs. 4).
Die Bearbeitung kann infolge verschiedener Einträge durch die LBA San (medizinisch) und das ALC-Othmarsingen (Material) mehrere Wochen dauern.
Formular Bestellung Dienstbüchlein-Duplikat