Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind alle Schweizerbürger gemäss der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP):
- Militärdienst-, Zivildienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
- Alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Ersatzjahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr
Warum Meldepflicht?
- Gewährleistung der Zustellung militärischer Post, Marschbefehl, Schiesspflicht, usw.
- Vermeidung von Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL)
Was muss ich innerhalb von 14 Tagen melden?
- Adressänderung/Wohnortswechsel
- Namensänderungen
- Berufsänderung (aktuell ausgeübter Beruf)
Das Dienstbüchlein ist durch den Meldepflichtigen dem Kreiskommando für die Anpassung zuzustellen.
Formular "Adressänderungen" einblenden