Meldepflicht
Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht.
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind alle Schweizer Bürger gemäss der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP):
- Militärdienst-, Zivildienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
- Alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Ersatzjahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr
Was muss ich innerhalb von 14 Tagen mitteilen?
- Änderung persönlicher Daten (z. B. Namen)
- Adressänderung
- Berufsänderung (aktuell ausgeübter Beruf)
- Das Militärische Dienstbüchlein ist durch den Meldepflichtigen dem Kreiskommando für die Anpassung zuzustellen.
- Das Online-Formular «Adressänderungen» ausfüllen.