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Adressänderungen

Meldepflicht
Die Meldepflicht gemäss Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz; SR 510.10) beginnt mit dem Beginn des Jahres, in dem das 18. Altersjahr vollendet wird, und dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten sowie für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht. 

Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind alle Schweizer Bürger gemäss der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP):

  • Militärdienst-, Zivildienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
  • Alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Ersatzjahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr

Was muss ich innerhalb von 14 Tagen mitteilen?

  • Änderung persönlicher Daten (z. B. Namen)
  • Adressänderung
  • Berufsänderung (aktuell ausgeübter Beruf)
  • Das Online-Formular «Adressänderungen» ausfüllen.

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Links und Infos

Militär
Kreiskommando

Armee-Ausbildungszentrum

Murmattweg 8

6000 Luzern 30

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041 469 42 77

E-Mail Kreiskommando

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