Entlassung aus der Militärdienstpflicht per 31.12.2024

Auf den 31. Dezember 2024 werden folgende Angehörige der Armee (AdA) aus der Militärdienstpflicht entlassen:

  • Durchdiener

    Durchdiener
    a)

    Soldaten, Gefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des siebten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt.

    b) Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
    c) Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.

     

    Durchdiener und Durchdienerinnen, welche die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, bleiben nach Art. 54a Militärgesetz (MG) noch
    während vier Jahren eingeteilt und werden danach abgerüstet und aus der Armee entlassen. Aus der Militärdienstpflicht entlassen
    werden sie erst nach einer weiteren Verweildauer nach Art. 20 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP).
  • Angehörige mit WK Modell
    d) Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 10. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt und die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben.
    e) Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 12. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt, die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben.
    f) Soldaten als Anwärter und Anwärterin zum Militärarzt, zur Militärärztin, zum Apotheker, zur Apothekerin, zum Zahnarzt, zur Zahnärztin, zum Veterinärarzt oder zur Veterinärärztin, die die Kaderausbildungslaufbahn zum Leutnant nicht bestehen, am Ende des 10. Kalenderjahres nach Abschluss der Grundausbildung (= Ende Rekrutenschule).
    g) Höhere Unteroffiziere in Einheiten 1988
    h) Subalternoffiziere 1984
    i) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute 1982
    j) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten gemäss Anh 5 VMDP sowie Stabsoffiziere, bei denen kein Bedarf für eine freiwillige Verlängerung besteht. 1974
    k) Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung und höhere Stabsoffiziere 1959

     

Die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung findet für Unteroffiziere und Soldaten am:

  • Mittwoch, 11. Dezember 2024
  • Donnerstag, 12. Dezember 2024

in der Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern statt.

  • Die AdA werden mindestens 6 Wochen vor dem Abgabetermin per Marschbefehl aufgeboten.

  • Hier finden Sie die Aufgebotstermine nach Gemeinden

    Termine Entlassungen 2024 nach politischen Gemeinden

    Die verbindlichen Zeiten sind auf dem persönlichen Aufgebot (MB) ersichtlich.

    11.12.2024

    Politische Gemeinde

    13:00 Uhr

    Knutwil
    Altishofen
    Ermensee

    Aesch
    Buchrain

    Altbüron
    Büron

    13:30 Uhr

    Ballwil
    Buttisholz

    Beromünster

    Dagmersellen

    14:00 Uhr

    Dierikon
    Root

    Ebikon
    Gisikon

    Inwil
    Honau

    14:30 Uhr

    Doppelschwand
    Flühli
    Geuensee

    Entlebuch
    Hasle
    Romoos

    Escholzmatt-
    Marbach

    15:00 Uhr

    Egolzwil
    Fischbach
    Schongau

    Grossdietwil
    Ettiswil

    Grosswangen
    Schüpfheim

    15:30 Uhr

    Sursee

    Triengen

    Oberkirch

    16.00 Uhr

    Emmen

     

     

     

    12.12.2024

    Politische Gemeinde

    08:00 Uhr

    Emmen

    Rothenburg

    Hochdorf

    08:30 Uhr

    Greppen
    Weggis
    Adligenswil

    Meggen
    Udligenswil

    Vitznau
    Hitzkirch

    09:00 Uhr

    Willisau
    Hergiswil b. Willisau
    Nebikon

    Wolhusen
    Eschenbach

    Zell
    Menznau

    09:30 Uhr

    Luzern

     

     

    10:00 Uhr

    Luzern

    Eich

     

    10:30 Uhr

    Luzern

    Ruswil

     

    11:30 Uhr

    Malters
    Nottwil
    Wauwil

    Schwarzenberg
    Meierskappel

    Mauensee
    Ufhusen

    13:30 Uhr

    Kriens

     

     

    14:00 Uhr

    Horw

    Sempach

    Schenkon

    14:30 Uhr

    Reiden
    Schötz
    Luthern

    Rickenbach
    Schlierbach
    Wikon

    Roggliswil
    Römerswil

    15:00 Uhr

    Neuenkirch
    Pfaffnau

    Hildisrieden
    Rain

    Hohenrain
    Werthenstein

     

Die Offiziere und höheren Unteroffiziere werden nach der militärischen Entlassung im 1. Quartal des nächsten Jahres von der Logistikbasis der Armee aufgefordert ihr Material abzugeben.

Was tun, wenn ich an meinem Entlassungstag verhindert bin?

Falls Sie aus wichtigen Gründen (Prüfungen, Ferien etc.) nicht zum aufgebotenen Termin erscheinen können, müssen Sie so schnell wie möglich dieses Gesuch um Verschiebung militärischer Entlassung einreichen.

  • Gesetzliche Grundlagen

    Gemäss Bundesverfassung Art. 59 gilt die allgemeine Militärdienstpflicht. Zur allgemeinen Militärdienstpflicht gehört unter anderem auch die Entlassungsinspektion, welche obligatorisch ist (Militärgesetz Art. 13 Abs. 1 und Art. 122 sowie Verordnung über die Militärdienstpflicht Art. 94 Abs. 3). Wer dieser Aufforderung unentschuldigt nicht nachkommt, wird mit einer Disziplinarbusse bestraft (MStG Art. 180 Abs. 1a). Der Arbeitgeber muss die Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewähren und Lohn für die entsprechende Zeit entrichten (gemäss OR Art. 324a). Der Entlassungspflichtige wird an der Entlassungsinspektion nicht besoldet und erhält somit auch keinen Erwerbsersatz.

  • Sold und EO
    Die Entlassung aus der Militärdienstpflicht ist kein Diensttag, sondern entspricht einem Amtstermin. Der Arbeitgeber muss die Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewähren und Lohn für die entsprechende Zeit entrichten (gemäss OR Art. 324a). Die Entlassungspflichtigen werden an der Entlassungsinspektion nicht besoldet und erhalten somit auch keinen Erwerbsersatz.
  • Ausrüstung

    Am Entlassungstag sind das militärische Dienstbüchlein und die rückgabepflichtigen Ausrüstungsgegenstände mitzubringen. Die nicht rückgabepflichtigen Artikel können behalten oder am Entlassungstag abgegeben werden. Informationen zu den rückgabepflichtigen Ausrüstungsgegenstände erhalten Sie im Aufgebot zur militärischen Entlassung oder auf folgendem Link Rückgabepflichtige Gegenstände (zur Entlassung mitnehmen, sofern damit ausgerüstet)

  • Fehlendes Material

    Die rückgabepflichtigen Artikel, die verloren gegangen sind oder nicht am Entlassungstag zurückgegeben werden, müssen vor Ort mit Bargeld oder mit der Debitkarte bezahlt werden.

  • Persönliche Armeewaffe

    Alle Armeewaffen sind gereinigt und gefettet zur Entlassung mitzubringen. Sofern Sie Ihre Armeewaffe behalten möchten, dann beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen im Merkblatt «Übernahme der persönlichen Waffe ins Eigentum». Nach der militärischen Entlassung kann kein Eigentumsanspruch mehr geltend gemacht werden. Die ins Eigentum übernommenen Armeewaffen werden durch die Logistikbasis der Armee entsprechend gekennzeichnet.

  • Schiesspflicht

    Im Entlassungsjahr sind Sie nicht mehr schiesspflichtig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das obligatorische Bundesprogramm und das Feldschiessen trotzdem zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie unter Schiesspflicht.

  • Auskünfte

    Haben Sie Fragen zur persönlichen Ausrüstung (z. B. Übernahme Armeewaffe ins Eigentum, Ausrüstungsgegenstände die zurückgegeben werden müssen, etc.)? Dann nehmen Sie bitte direkt mit dem Armee Logistikcenter Othmarsingen, Tel. 058 481 21 11, Kontakt auf.

    Haben Sie Fragen zur Übernahme der persönlichen Armeewaffe ins Eigentum und/oder Fragen betreffend Entlassung von Durchdienern? Dann können Sie sich direkt an Frau Franziska Koch, Tel. 058 481 21 93, Franziska.Koch@vtg.admin.ch, wenden.

Militär
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