Allgemeines
Alle Truppenangehörigen leisten jährlich einen Wiederholungskurs (WK). Dieser dauert in der Regel drei Wochen. Die Aufgebotsdaten können jeweils ab Herbst des Vorjahres auf dem Internet abgerufen werden. Muss ein WK verschoben werden und wird im gleichen Jahr kein Ersatzdienst geleistet, muss der oder die Militärdienstpflichtige Wehrpflichtersatz , gemäss dem steuerbaren Einkommen, bezahlen. Der verschobene Dienst muss durch den Gesuchsteller/die Gesuchstellerin nachgeholt werden.
Dienstverschiebungsgesuch (DVS)
Das Kreiskommando Luzern kann Dienstverschiebungsgesuche nur von Militärdienstpflichtigen bearbeiten, die den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern haben. Dienstverschiebungsgesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden nur bewilligt, wenn zwingende berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen (Bestätigung Dritter zwingend erforderlich) und wenn es der Dienst erlaubt. Die Gesuche um Dienstverschiebung oder Dienstvorausleistung müssen von den Militärdienstpflichtigen spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden nur bewilligt, wenn sich die Situation grundlegend geändert hat oder eine Notfallsituation eingetroffen ist. Gesuche, die nicht mehr behandelt werden können, werden dem zuständigen Kommandanten zugestellt, unter dem der Gesuchsteller den Dienst zu leisten hat. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde.
Gründe für Dienstverschiebung