Wiederholungskurs (WK) und Dienstverschiebung

Allgemeines

Alle Truppenangehörigen leisten jährlich einen Wiederholungskurs (WK). Dieser dauert in der Regel drei Wochen. Die Aufgebotsdaten können jeweils ab Herbst des Vorjahres auf dem Internet abgerufen werden. Muss ein WK verschoben werden und wird im gleichen Jahr kein Ersatzdienst geleistet, muss der oder die Militärdienstpflichtige Wehrpflichtersatz , gemäss dem steuerbaren Einkommen, bezahlen. Der verschobene Dienst muss durch den Gesuchsteller/die Gesuchstellerin nachgeholt werden.

Dienstverschiebungsgesuch (DVS)

Das Kreiskommando Luzern kann Dienstverschiebungsgesuche nur von Militärdienstpflichtigen bearbeiten, die den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern haben. Dienstverschiebungsgesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden nur bewilligt, wenn zwingende berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen (Bestätigung Dritter zwingend erforderlich) und wenn es der Dienst erlaubt. Die Gesuche um Dienstverschiebung oder Dienstvorausleistung müssen von den Militärdienstpflichtigen spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden nur bewilligt, wenn sich die Situation grundlegend geändert hat oder eine Notfallsituation eingetroffen ist. Gesuche, die nicht mehr behandelt werden können, werden dem zuständigen Kommandanten zugestellt, unter dem der Gesuchsteller den Dienst zu leisten hat. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde.

Gründe für Dienstverschiebung

  • Beruflicher Grund / Lehre

    Dem Dienstverschiebungsgesuch ist eine Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers und des Angehörigen der Armee beizulegen. Bei kurzfristig eingereichten Gesuchen ist aufzuzeigen, warum die Gründe für die Verschiebung nicht bereits vorher bekannt gewesen sind. Haben Sie bereits zweimal den Militärdienst auf ein späteres Jahr verschoben, so müssen Sie zwingend ein Ersatzdatum innerhalb des Jahres angeben.
    zum Dienstverschiebungsgesuch

  • Studium / Weiterbildung

    Dem Dienstverschiebungsgesuch ist eine Bestätigung der zivil-militärischen Beratungsstelle (z. B. Schule, Hochschule, Universität, etc.) beizulegen. Die zuständige Stelle beurteilt die Notwendigkeit der Dienstverschiebung und stellt dem Kreiskommando einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung. Die verschiedenen Beratungsstellen finden Sie hier in der Rubrik «Für Studierende». Falls Ihre Schule nicht aufgeführt ist, ist eine Bestätigung der zuständigen Lehrperson oder des Rektorats, aus der die Notwendigkeit der Dienstschiebung hervorgeht, einzuholen.
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    Bitte senden Sie das Dienstverschiebungsgesuch an:

    Kreiskommando
    Dienstverschiebung
    Murmattweg 8
    6000 Luzern 30

    oder per E-Mail an dienstverschiebung@lu.ch

  • Auslandaufenthalt

    Dem Dienstverschiebungsgesuch ist eine Bestätigung des Auslandaufenthaltes beizulegen (z. B. Flugbestätigung, Hotelbuchung, etc.). Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zum Thema Auslandaufenthalt und der obligatorischen Schiesspflicht.
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  • Medizinische Gründe

    Der militärärztliche Dienst kann Sie von einer Dienstleistung dispensieren, wenn ein dokumentiertes, medizinisches Problem vorliegt.
    Dem Dienstverschiebungsgesuch sind medizinischen Unterlagen (z. B. ein Arztbericht, eine IV Bestätigung, ein psychologisches Gutachten, etc.) beizulegen.

    Es ist dabei zu beachten, dass je nach medizinischer Ausgangslage eine Neubeurteilung der Diensttauglichkeit angeordnet werden kann. Sie können die medizinischen Unterlagen in einem separat verschlossenen Couvert dem Gesuch beilegen. Dadurch wird das Arztgeheimnis gewahrt.

    Senden Sie das Gesuch mit Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer, Vorname, Name, Grad, Funktion und aktueller Wohnadresse an folgende Adresse:

    Kreiskommando Luzern
    Dienstverschiebung
    Murmattweg 8
    6000 Luzern 30

    Wenn Sie für die Einsendung Ihrer medizinischen Unterlagen unser Webformular verwenden, können wir die Wahrung des Arztgeheimnis nicht mehr gewährleisten.

Persönlicher Urlaub

  • Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Das Urlaubsgesuch muss vor dem Dienst direkt beim Kommandanten eingereicht werden. Das Urlaubsgesuch kann auch online über die Web-App eingereicht werden. Ein Video wie vorzugehen ist, finden Sie hier App Urlaubsgesuche final video DE - YouTube.
  • In Notfällen (z.B. Todesfall in der Familie) kann auch ein Urlaubsgesuch während des Dienstes gestellt werden.
  • Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub.
  • Gesuche müssen begründet sein.

Militär
Dienstverschiebung

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Murmattweg 8

6000 Luzern 30

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