Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), die als am Sturmgewehr ausgebildet gelten, sind bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, schiesspflichtig.
Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen Sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300 Meter schiessen. Schiesspflichtige Angehörige der Armee, welche ihre Dienstpflicht im Durchdienermodell abgeschlossen haben, bleiben anschliessend während drei Jahren schiesspflichtig und werden im vierten Jahr abgerüstet und entlassen.